Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung, das zentrale Organ der Gütegemeinschaft wird i. d. R. einmal jährlich vom Vorstand einberufen.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
- Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes
- Wahl der 8 nicht benannten Mitglieder des Vorstandes und der 5 nicht benannten Mitglieder des Güteausschusses
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Beratung und Genehmigung der Jahresrechnung und des Kassenvoranschlages (Wirtschaftsplanes) für das nächste Geschäftsjahr
- Festsetzung von Beiträgen bzw. Umlagen
- Beschluss über Erlass und Änderungen des Satzungswerkes
Termine
Info: Aktuell sind keine Termine vorhanden.